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   LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2007 - L 5 KR 97/06   

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https://dejure.org/2007,16795
LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2007 - L 5 KR 97/06 (https://dejure.org/2007,16795)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.2007 - L 5 KR 97/06 (https://dejure.org/2007,16795)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2007 - L 5 KR 97/06 (https://dejure.org/2007,16795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkendes Inkrafttreten der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Vorrang der freiwilligen Versicherung und Subsidiarität der Familienversicherung; Statusentscheidungen im Versicherungsrecht; Folgen einer Pflichtmitgliedschaft für das Bestehen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2007 - L 5 KR 97/06
    Denn die Beurteilung des Gesamteinkommens in diesem Sinne unterliegt wie auch sonst im Beitragsrecht einer vorausschauenden Betrachtung (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, B 10 KR 3/99 R, SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; Peters, a.a.O., § 10 Rz. 22, Gerlach, a.a.O., § 10 Rz. 891).
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2007 - L 5 KR 97/06
    Da das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragsrechtlich ausgestaltet ist, tritt dieser Versicherungstatbestand als Ausnahmeregelung gegenüber anderen Tatbeständen, für die Beiträge gezahlt werden, aus systematischen Gründen zurück (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Mai 2002, B 1 KR 24/01 R, SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 31.05.2010 - L 1 KR 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitwertbeschwerde

    Da vorliegend nicht der Widerruf der Zulassung zur Abgabe von Hilfsmitteln streitig war, kommt auch eine analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - L 5 KR 97/06 W-A) nicht in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 4 KR 286/15
    Die Beklagte hatte dementsprechend jeweils nach Erlass des Einkommensteuerbescheides, deren Feststellungen zu den Einkünften nach § 206 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V der Krankenkasse bei geänderter Über- bzw. Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze mitzuteilen ist, zu prüfen, ob aufgrund der durchschnittlichen Werte des letzten Jahres für die Zukunft ab Erlass des Einkommenssteuerbescheides (so auch der 5. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urt. v. 27.04.2016, Az: L 5 KR 3462/15, Rn. 33, zit. nach juris; zu dieser Problematik auch: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.09.2016, Az: L 5 KR 52/16, Rn. 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.09.2016, Az: L 1 KR 288/14, Rn. 21; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.04.2007, Az: L 5 KR 97/06, Rn. 23f.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.2013, Az: L 11 KR 1983/12, Rn. 29ff; jew. zit. nach juris) eine Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegen würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2015 - L 4 KR 269/12
    Unter diesen Voraussetzungen kommt sowohl eine rückwirkende Aberkennung der Familienversicherung mit daraus etwaig resultierender Beitragsnacherhebung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Oktober 2013, L 11 KR 1983/12) als auch - wie hier - eine rückwirkende Zuerkennung der Familienversicherung mit daraus etwaig hervorgehender Beitragserstattung an die Versicherte (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2007, L 5 KR 97/06).
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